Impressum und AGB
Dyon SRL
Rue des Phlox 3
5100 Namur
BE 0440 913 795
In folgenden Fällen schließt Dyon SRL jegliche Haftung aus:
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1. Allgemeines
Der im Handelsregister eingetragene Firmensitz von Dy’on SRL befindet sich an Rue Fontaine saint-Pierre 1H. Das Unternehmen ist eingetragen unter der Firmennummer 0440 913 795 (« DY’ON SRL »). Seine Haupttätigkeit ist der Verkauf von Reitsportartikeln.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen DY’ON SRL und einem gewerblichen Wiederverkäufer (im Folgenden als „Käufer“ bezeichnet) abgeschlossenen Kaufverträge. Allgemeine Endkunden-AGB werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Vor Abschluss eines einmaligen Kaufvertrags mit DY’ON SRL werden die AGB jedem Käufer, der eine Bestellung tätigt, mitgeteilt. DY’ON SRL behält sich das Recht vor, vorliegende AGB außer Kraft zu setzen. Dies ist jedoch nur dann bindend, wenn vor Annahme der Bestellung eine schriftliche und von DY’ON SRL unterschriebene Mitteilung hierüber vorliegt.
Die vorliegenden AGB werden als vom Käufer akzeptiert betrachtet, sobald dieser eine erste Bestellung anhand eines Bestellscheins von DY’ON SRL tätigt, an den die vorliegenden AGB gebunden waren oder wenn er die AGB gesondert unterzeichnet. Die AGB können von DY’ON SRL zu jeder Zeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Solche Änderungen können sich jedoch ausschließlich auf zukünftige Bestellungen auswirken. Die geänderten AGB werden ab dem Zeitpunkt des Verschickens durch DY‘ON SRL nach einer neuen Bestellung auf jede Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien angewendet.
Sollte DY‘ON SRL im Einzelfall auf die Erfüllung einer Klausel in diesen AGB verzichten, so führt dies in keiner Weise zu einem generellen Verzicht auf diese Klausel oder auf die Geltung der AGB insgesamt.
2. Commandes
Alle Angebote von DY’ON SRL sind 15 Tage lang gültig, falls nicht anders angegeben. Die im Angebot angegebenen Preise sind nur gültig bei Bestellung aller Waren aus dem jeweiligen Angebot. Nur Bestellungen, die von unserem Verkaufsteam per E-Mail bestätigt wurden, werden berücksichtigt.
Jede Bestellung muss, um von DY’ON SRL weiter bearbeitet zu werden, auf einem von DY’ON SRL zur Verfügung gestellten Bestellformular erfolgt sein und vom Käufer unterzeichnet sein, außer DY’ON SRL bestätigt auf dem Schriftweg, dass die Bestellung auf einem anderen Weg zustande kam und als gültig akzeptiert wird. Vorliegende AGB müssen bei der ersten Bestellung außerdem unterschrieben werden und bleiben für alle künftigen Bestellungen in vollem Umfang gültig. Das Unterzeichnen des Bestellformulars oder jeglicher anderer Form von schriftlicher Zustimmung zu einem Angebot von DY’ON SRL, das zusammen mit den AGB übermittelt wurde, gilt ebenfalls als vorbehaltlose Akzeptanz dieser AGB.
DY’ON SRL ist nur dann an eine Bestellung gebunden, wenn diese schriftlich von DY’ON SRL akzeptiert und bestätigt wurde. DY’ON SRL ist nicht verpflichtet, jede Bestellung anzunehmen und kann Bestellungen ablehnen, zum Beispiel dann, wenn der Käufer Außenstände bei DY’ON SRL hat.
Jede vom Käufer getätigte Bestellung stellt eine unwiderrufliche Kaufabsichtserklärung dar. Sobald eine Bestellung von DY’ON SRL angenommen wurde, kann sie nicht mehr geändert oder storniert werden. DY’ON SRL kann jedoch schriftlich und ausdrücklich autorisieren, dass:
- Eine Bestellung modifiziert wird, wobei sich DY’ON SRL das Recht vorbehält, die ursprünglich angegebene Lieferzeit aufgrund der Modifikation zu verlängern:
- Eine Bestellung vom Käufer storniert werden kann, vorausgesetzt, dieser zahlt eine Stornogebühr in Höhe von 20% des ursprünglichen Bestellwerts. DY’ON SRL behält sich das Recht vor, eine höhere Stornogebühr zu verlangen, wenn der von DY’ON SRL erlittene Nachteil höher ist als die feste Gebühr in Höhe von 20% des Gesamtpreises.
Anfragen auf Änderung einer Bestellung können nur dann berücksichtigt werden, wenn Sie schriftlich an DY’ON SRL an die Adresse order@dyon.be (Chloé Raty) oder manon@dyon.be ) Manon Heck (je nach Ihrem Kontakt) gerichtet werden.
Die an der ursprünglichen Bestellung vorgenommen und von DY’ON SRL bestätigten Änderungen führen automatisch zu einer Verlängerung der ursprünglich angegebenen Lieferzeit (siehe Art. 3 AGB). DY’ON SRL kann in keinem Fall für jedwede Schäden haftbar gemacht werden, die dem Käufer durch eine Lieferzeitverlängerung aufgrund einer vorgenommenen Bestelländerung entstehen. Eine Einhaltung der ursprünglich angegebenen Lieferzeit bei Bestelländerungen kann nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch DY’ON SRL stattfinden und jeweils nur unter der Bedingung, dass alle Kosten, die für die Einhaltung der ursprünglichen Lieferzeit entstehen, vom Käufer getragen werden.
Absprachen hinsichtlich Veränderung der ursprünglichen Bestellung haben keinerlei Auswirkungen auf den ursprünglichen Kaufvertrag. Keine der Parteien hat das Recht, als Folge von Absprachen zu einer Bestelländerung die Ausführung der ursprünglichen Bestellung oder die sich daraus ergebenden Verpflichtungen (wie zum Beispiel Zahlung der gelieferten Waren) aufzuheben.
3. Lieferung und Risiken
Das Bestellformular und/oder die Bestellbestätigung von DY’ON SRL kann die Angabe einer Lieferzeit beinhalten. Diese wird rein aus Informationsgründen angegeben. Eine Verlängerung der Lieferzeit führt keinesfalls zu irgendeiner Form von Kompensation an den Käufer noch kann dieser die Zahlung der gelieferten Waren verweigern. Eine Lieferzeitverlängerung stellt keinen Grund für eine Stornierung der Bestellung dar.
Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit Lieferung an den Käufer über.
Für den Fall, dass der Kunde die Beauftragung eines Lieferdienstes/Spediteurs durch DY’ON SRL wünscht, wird eine Preisanfrage hierfür gestellt. Der Lieferpreis wird dem Kunden zur Bestätigung übermittelt. Im Fall einer Ablehnung des Angebots bleibt der Auftrag weiter bestehen.
Die Lieferung erfolgt, falls nicht schriftlich anders vereinbart, ab Werk von der Adresse des Hauptsitzes von DY’ON SRL. Kosten und Risiken für den Transport gehen zu Lasten des Käufers. DY’ON SRL lehnt jede Haftung für jegliche Folgen aus Transport, Diebstahl, Zerstörung oder andere Risiken ab, auch im Fall, dass DY’ON selbst den Lieferanten ausgewählt hat. Im Fall von Schäden, gleich welcher Art, die während des Transports entstehen, kann der Käufer keine Regressansprüche gegen DY’ON SL stellen, sondern hat diese gegen den Lieferdienst/Spediteur oder dessen Versicherer zu. Richten.
Das Entladen der Waren geschieht durch den Käufer und auf dessen eigene Gefahr. Der Käufer ist für alle Schäden haftbar, die während oder nach der Lieferung entstehen.
Für den Fall, dass der Käufer die Ware persönlich (oder durch einen Lieferdienst seiner Wahl) abholen lässt, muss diese spätestens innerhalb von 15 Tagen ab Mitteilung der Versandfertigkeit erfolgen. Wird die Ware erst nach Ablauf dieser Frist abgeholt, stellt DY’ON SRL eine Lagergebühr in Höhe von 5% des Netto-Warenwerts pro Kalendertag in Rechnung.
Wird die Ware nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Mitteilung der Versandfertigkeit abgeholt, wird der Auftrag storniert. In diesem Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Bestellwerts fällig. Alle Risiken für Brand, Diebstahl oder andere Schäden gehen ab dem Datum der Rechnungsstellung zu Lasten des Käufers. Verweigert die Käufer am Datum der Mitteilung der Versandfertigkeit die Abholung der bestellten Ware, wird der Kaufpreis ab Datum der Rechnungsstellung sofort an DY’ON SRL fällig. Der Käufer kann daraufhin die Ware nur entgegennehmen, nachdem er den Kaufpreis zuzüglich der Lagergebühren sowie eventueller Verzugszinsen und Schadensgebühren vollständig an DY’ON SRL beglichen hat.
DY’ON SRL ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde oder der Teillieferung kein eigener Wert zugeordnet werden kann. DY’ON SRL ist berechtigt, separate Rechnungen für Teillieferungen zu erstellen.
4. Warenbeschaffenheit und Konformität
Es obliegt dem Käufer, die gelieferte Ware zu kontrollieren und gegebenenfalls alle nötigen Beanstandungen zur unten definierten Konformität der Warenbeschaffenheit zu machen. Anderenfalls gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert.
Beanstandungen bezüglich der Konformität der Ware mit der erklärten Beschaffenheit oder sichtbare Mängel müssen per an DY’ON SRL adressierten Einschreibebrief innerhalb von 48 Stunden nach Warenerhalt erklärt werden. Es sind Fotos beizulegen, welche die Nonkonformität mit der Warenbeschreibung oder sichtbare Mängel zeigen.
Jeder Weiterverkauf oder Gebrauch der Ware durch den Käufer enthebt diesen vom Recht, jedwelche Beanstandungen zur Warenbeschaffenheit zu machen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden oder Verlust durch mangelhafte Zwischenlagerung seitens des Käufers. Die vom Käufer formulierten Anmerkungen entheben diesen in keiner Weise von seiner Zahlungsverpflichtung für die gelieferten Waren.
Nach Ablauf eines Monats nach Lieferung der Waren können keinerlei Beanstandungen mehr auf dem Rechtsweg geltend gemacht werden. Die Beschreitung des Rechtswegs ist ausschließlich innerhalb dieser Monatsfrist möglich und setzt voraus, dass die Beanstandungen innerhalb von 48 Stunden nach Warenerhalt schriftlich formuliert und zusammen mit Fotos übermittelt wurden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer keine Beanstandungen hinsichtlich der Beschaffenheit der Waren oder Mängel an denselben mehr geltend machen, um Zahlungsansprüche seitens DY’ON SRL für die gelieferten Waren abzuwehren.
5. Verdeckte Mängel
Verdeckte Mängel sind Fabrikationsfehler, welche einen normalen Gebrauch der Ware verhindern und vom Käufer vor Ingebrauchnahme nicht identifiziert werden konnten („Verdeckte Mängel“). DY’ON SRL garantiert dem Käufer gegenüber bei Vorliegen verdeckter Mängel im Sinne der Rechtsprechung und unter folgenden Bedingungen:
Die Garantie bezieht sich nur auf Waren, die auf legitimem Weg in den Besitz des Käufers gekommen sind:
Die Garantie bezieht sich nur auf Waren, die von DY’ON SRL verkauft wurden;
Die Garantie ist beschränkt auf Ersatz oder Reparatur der defekten Teile, ohne dass der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hätte, und zwar unabhängig von der Ursache;
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden oder Veränderungen, die infolge der Zwischenlagerung beim Käufer entstanden sind;
Die Garantie erstreckt sich nicht auf unsachgemäßen Gebrauch der Waren oder bei Nichtbeachtung der Nutzungshinweise, die der Käufer im Moment des Erwerbs zusammen mit der Ware in Form einer schriftlichen Gebrauchsanweisung erhalten hat;
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf unsachgemäße Pflege der Ware zurückzuführen sind;
Die Garantie erstreckt sich nicht auf eine vom Käufer gewünschte Leistungsfähigkeit der Ware;
Die Garantie ist begrenzt auf ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Ingebrauchnahme. Es obliegt dem Käufer, das Datum der Ingebrauchnahme nachzuweisen. Kann der Käufer nicht nachweisen, dass die Ware weniger als ein Jahr in Gebrauch war, wird davon ausgegangen, dass sie länger als ein Jahr in Gebrauch war.
Der verdeckte Mangel ist DY’ON SRL mittels Einschreibebrief innerhalb von 48 Stunden nach dessen Feststellung mitzuteilen, wobei Fotos des verdeckten Mangels beizulegen sind. Anderenfalls erlischt jeder Garantieanspruch gegen DY’ON SRL.
Befindet der Käufer sich zum Zeitpunkt der Reklamation in Zahlungsverzug gegenüber DY’ON SRL, so ist DY’ON SRL berechtigt, die Reparatur oder den Ersatz der Ware im Rahmen der Garantie so lange zu verweigern, bis die Schuld vollständig beglichen ist.
Verdeckte Mängel sind innerhalb von 48 Stunden nach deren Feststellung per eingeschriebenem Brief an die Anschrift des Firmensitzes oder per E-Mail an services@dyon.be unter Beschreibung der Art des Mangels mitzuteilen.
6. Rücksendung / Reparatur
Im Falle einer nicht konformen Lieferung, bei der tatsächlich ein offensichtlicher oder versteckter Mangel von DY’ON SRL festgestellt wird und die in der Garantie festgelegten Bedingungen für einen Eingriff erfüllt sind:
Der Käufer kann lediglich den Ersatz der nichtkonformen Ware, nicht aber Entschädigung oder Vertragsauflösung verlangen;
Die Rücksendegebühren der Waren gehen zu Lasten von DY’ON SRL, eine Rücksendung der Waren durch den Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DY’ON SRL ist jedoch unzulässig. Ausschließlich ein von DY’ON SRL beauftragtes Transportunternehmen ist autorisiert, die Rücksendung auszuführen. Im Fall einer Nichtberücksichtigung der genannten Punkte erlischt der Garantieanspruch des Käufers.
7. Preis
Die für die Bestellung geltenden Preise und Tarife sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Käufer gemäß Artikel 2 gültig sind. Die Preise und Tarife werden ausschließlich von DY’ON SRL festgelegt und können jederzeit von ihr angepasst werden, jedoch niemals mit rückwirkender, sondern ausschließlich mit zukünftiger Wirkung. Preisänderungen gelten ab dem Moment ihrer Bekanntgabe an den Käufer. Kein anderes vom Käufer vorgelegtes Dokument kann irgendeine Preis- oder Tarifänderung bewirken. Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Steuern, Versandkosten und Verpackung. Sie verstehen sich netto und ohne Zahlungsabzug gemäß den nachstehenden Bedingungen.
Im Falle eines Weiterverkaufs akzeptiert der Käufer, dass DY’ON SRL von Zeit zu Zeit die Bekanntgabe der Wiederverkaufspreise verlangt.
DY’ON SRL kann einen Rabatt auf die gesamte Bestellung gewähren. Wenn der Käufer nach Aufgabe seiner Bestellung beschließt, mehrere Waren zu stornieren, behält sich DY'ON SRL das Recht vor, den Rabatt zu stornieren und den Standardpreis ohne Rabatt in Rechnung zu stellen.
8. Zahlung
Die Zahlung der Waren findet zum Zeitpunkt der Lieferung statt. Nur der Eingang des Gesamtbetrags der ausstehenden Beträge gilt als vollständige Zahlung. Um DY'ON SRL widersprechen zu können, muss jeder Widerspruch gegen eine Rechnung per Einschreiben an die letztgenannte Adresse gesendet werden, und zwar innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung. Dieser Widerspruch muss, um gültig zu sein, begründet werden.
Wenn DY'ON SRL die begründete Vermutung hat, dass der Käufer Zahlungsschwierigkeiten hat, dieser keine Garantie für die Zahlungsfähigkeit bietet oder wenn es in der Vergangenheit bereits vorgekommen ist, dass der Käufer eine oder mehrere Bestellungen an DY'ON SRL oder an andere Verkäufer innerhalb der festgelegten Frist nicht bezahlt hat, ist DY'ON SRL berechtigt, die Annahme oder Ausführung der Bestellung bis zur Zahlung einer Anzahlung oder des Gesamtbetrags einer zukünftigen Rechnung auszusetzen.
Wenn der Käufer die vorgenannten Bedingungen von DY'ON SRL ablehnt, ohne dass die erstgenannten Bedingungen eine ausreichende Garantie für die Zahlungsfähigkeit bieten, ist DY'ON SRL in diesem Fall berechtigt, die weitere Bearbeitung der erteilten Bestellungen oder deren Lieferung ohne Zustimmung des Käufers zu verweigern. Der Käufer kann dies nicht als ungerechtfertigte Verkaufsverweigerung oder ohne Anspruch auf Entschädigung betrachten.
9. Verspätete Zahlung
Für den Fall, dass der Rechnungsbetrag am Fälligkeitstag nicht vollständig vom Käufer beglichen wurde, gilt:
Der Käufer zahlt automatisch und sofort Zinsen in Höhe von 12 % p.a. bis zum Datum der vollständigen Zahlung.
Bei Nichtzahlung haftet der Käufer für einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch 125,00 EUR und höchstens 1.500 EUR.
DY’ON SRL kann seine Inkassokosten für überfällige Forderungen vom Käufer eintreiben.
Die vorgenannten Entschädigungen werden auf den Preis inklusive Steuern berechnet und sind unabhängig von etwaigen Verspätungen fällig. DY'ON SRL behält sich das Recht vor, jede Bestellung oder Lieferung von Waren im Falle einer unbezahlten Bestellung auszusetzen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des ausgewiesenen Rechnungsbetrags Eigentum von DY‘ON SRL. Diese Bestimmung gilt für alle Forderungen, die DY'ON SRL gegen den Käufer hat, und für alle Waren, die bei DY'ON SRL gekauft wurden und sich im Besitz des Käufers befinden.
Der Käufer ist daher nicht zum Weiterverkauf der Ware berechtigt, wenn der Preis noch nicht vollständig bezahlt ist. Er kann zu keinem Zeitpunkt unbezahlte Waren, die er bei DY’ON SRL gekauft hat, als Sicherheiten verwenden. Jede Handlung, die trotz dieses Artikels durchgeführt wird, kann gegenüber DY'ON SRL nicht geltend gemacht werden.
Der Käufer verpflichtet sich, die Ware gegen Verlust zu versichern und seine Versicherungspolice auf erste Aufforderung von DY'ON SRL vorzulegen. Stellt sich heraus, dass der Käufer keine solche Versicherung abgeschlossen hat oder dass die abgeschlossene Versicherung unzureichend ist, behält sich DY'ON SRL das Recht vor, auf Kosten des Käufers eine Warenverlustversicherung abzuschließen.
Bei Nichtzahlung ist DY'ON SRL berechtigt, vom Käufer eine Inventur aller von ihr verkauften Produkte zu verlangen, die ihr die Rücknahme der Ware ermöglichen muss. Der Käufer verpflichtet sich, unverzüglich alles Notwendige zu diesem Zweck zu tun und gewährt DY'ON SRL das Recht, seine Lager zu betreten, um seine Waren zurückzunehmen.
11. Haftung
Mit Ausnahme der Garantie für versteckte Mängel kann die Haftung von DY'ON SRL nur bei Arglist oder grobem oder vorsätzlichem Verschulden geltend gemacht werden.
DY’ON SRL haftet ausschließlich für direkte Schäden. DY’ON SRL haftet niemals für Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden, die Dritten entstehen. In jedem Fall ist die Haftung von DY'ON SRL für Schäden, die sich aus der gelieferten Ware oder aus einer gegen DY'ON SRL begangenen rechtswidrigen Handlung ergeben, immer auf die Beträge beschränkt, für die DY'ON SRL versichert ist.
Für den Fall, dass DY'ON SRL von Dritten rechtlich haftbar zu machen versucht wird, ist der Käufer verpflichtet, DY'ON SRL vollständig vor einer solchen Haftbarmachung zu bewahren.
12. Höhere Gewalt
Unter höherer Gewalt ist jede Handlung außerhalb der Kontrolle der Parteien zu verstehen, die die Parteien vernünftigerweise nicht vorhersehen oder vermeiden konnten und die es unmöglich macht, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Situationen höherer Gewalt, die DY'ON SRL daran hindern, ihren Verpflichtungen nachzukommen, können unter anderem sein: ein General- oder Teilstreik ihres Personals oder ihrer üblichen Lieferanten und Spediteure, Feuer, Überschwemmung, Krieg, technische Störungen in der Produktionslinie, Epidemien, Straßenblockaden, Stromausfall, Ausfall der Gasversorgung oder jede andere Ursache, die Lieferungen von DY'ON SRL oder Lieferungen von ihren Rohstofflieferanten verhindert.
Beim Vorliegen solcher Umstände wird DY'ON SRL den Käufer über die Situation höherer Gewalt und die sofortige Aussetzung der Verpflichtungen der Parteien von Rechts wegen und ohne Anspruch auf Entschädigung informieren. Im Falle endgültiger höherer Gewalt wird der Vertrag aufgelöst, ohne dass der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Klauseln der vorliegenden AGB für ungültig erklärt werden, hat dies keinerlei Auswirkung auf die übrigen Bestimmungen der AGB oder die Gültigkeit der AGB insgesamt.
14. Geistiges Eigentum
Alle geistigen Eigentumsrechte und ähnlichen Rechte in Bezug auf die Tätigkeit von DY'ON SRL, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handelsnamen, Warenzeichen, Logos und andere Angaben in Bezug auf die Produkte von DY'ON SRL und ihre Bezeichnungen sowie auf alles, was DY'ON SRL entwickelt, herstellt, vertreibt oder anbietet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verpackungen, Handbücher, die DY'ON SRL-Website, Werbematerialien und Bilder, sind ausschließlich geistiges Eigentum von DY'ON SRL.
Der Käufer ist nicht berechtigt, das geistige Eigentum von DY'ON SRL zu nutzen, es sei denn, er erhält die ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung von DY'ON SRL. Im letzteren Fall wird der Käufer die Richtlinien und Anweisungen von DY'ON SRL in Bezug auf die Nutzung des geistigen Eigentums von DY'ON SRL befolgen. Der Käufer darf Hinweise auf das geistige Eigentum von DY’ON SRL nicht entfernen oder ändern.
Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel 14 zahlt der Käufer DY'ON SRL Schadensersatz in Höhe von pauschal 2.500 EUR pro Einzelverstoß (z. B. für jede verletzende einzelne Nutzung und/oder jedes verletzende einzelne Produkt), zu erhöhen um 2.500 EUR für jeden Kalendertag oder Teil eines Kalendertages, den ein solcher Verstoß nach dem ersten Kalendertag des Verstoßes andauert, unbeschadet des Rechts von DY'ON SRL, einen zusätzlichen oder höheren Schadensersatz geltend zu machen, wenn nachgewiesen werden kann, dass ihr ein Schaden entstanden ist, der die genannten Beträge übersteigt .
15. Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen DY’ON SRL und dem Käufer unterliegt ausschließlich dem belgischen Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Wiener Kaufrecht) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Alle zwischen DY'ON SRL und dem Käufer bestehenden Streitigkeiten werden ausschließlich vor die Gerichte der Provinz LÜTTICH, Abteilung DINANT gebracht (d. h. diejenigen Gerichte, die für den Sitz von SRL DY'ON zuständig sind, sind ausschließlich zuständig.)
16. Annahme durch den Käufer
Der Käufer bestätigt, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen zu haben und drückt ausdrücklich seine Zustimmung zu denselben aus. Der Käufer verzichtet daher auf das Recht, andere Dokumente geltend zu machen, die diesen AGB widersprechen, einschließlich seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.